Das Pflegebett als Lebensmittelpunkt

In Pflegeeinrichtungen gehört ein Pflegebett zur Grundausstattung eines Zimmers.
Es ist dabei unerheblich, ob der Bewohner pflegebedürftig und immobil ist oder selbständig und mobil. Die grundsätzliche Versorgung mit einem Pflegebett stellt für den neuen Bewohner im Regelfall eine erhebliche Umstellung dar.

Wohnkomfort im Bewohnerzimmer
Mit dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung reduziert sich der private Bereich. Von ursprünglich mehreren Zimmern, die eine Trennung zwischen Wohn- und Schlafbereich ermöglichte, bleibt nun ein Zimmer, das beide Funktionen abdecken muss. Das Pflegebett dominiert den Raum. Durch den häufig begrenzten Platz in den Zimmern ist es nicht möglich, neben ein paar komfortablen Sitzmöglichkeiten eine weitere Liegemöglichkeit unterzubringen, die am Tag dem Rückzug dienen könnte. Als Folge ist das Bett der einzige Rückzugsort.
Der private Raum wird zum Schlafzimmer. Für den halbwegs mobilen Bewohner besteht die Möglichkeit, das Bett am Tag mit einem Überwurf zu versehen. Einige zusätzliche bunte Kissen oder Rollen und eine leichte Decke können dem Bett den Charakter einer Couch verleihen und dienen zusätzlich dazu, am Tag einen angenehmen Rückzug zu bieten, der sich anders anfühlt, als das Bett zur Nacht.

Liegekomfort im Pflegebett - Bettenbreite
In vielen Pflegebetten sind die Bettgitter bereits integriert, was die Betten breiter werden lässt. Damit diese Betten immer noch durch die Zimmertüren passen, wurde die nutzbare Liegefläche schmaler. Ein Standard-Pflegebett (90 x 200 cm) mit integrierten Bettgittern weist zum Teil eine nutzbare Liegefläche zwischen 85 und 80cm Breite auf. Bedenkt man, dass der durchschnittlich proportionierte Mensch mit angezogenen Knien in Seitenlage 65 bis 70cm benötigt, dann sind bereits 90cm sehr schmal.
Nachdem die meisten Menschen viele Jahre ihres Lebens in einem Bett mit einer Breite zwischen 90 cm und 140 cm geschlafen haben, wirken die inzwischen üblichen Breiten-Maße von unter 90 cm nutzbarer Liegefläche beunruhigend und beeinträchtigen das Sicherheitsbedürfnis des Bewohners. Einerseits benötigt die Pflege die Breite von 90 cm für sichere Transfers unter kinästhetischen Gesichtspunkten, und andererseits benötigt der Bewohner die Breite für ein sicheres Gefühl und zur Vermeidung von Bettstürzen.

Liegekomfort im Pflegebett - Liegefläche
Ein wesentlicher Faktor für den Komfort eines Bettes, also auch eines Pflegebettes, ist die Matratze. Sie ist die eigentliche Liegestatt. Im privaten Umfeld ist man bemüht eine Matratze im Bett zu haben, die ein gutes Liegegefühl vermittelt und einen erholsamen Schlaf ermöglicht. In einem Pflegebett liegt üblicherweise eine einfache Standard-Matratze, die nicht immer den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Hilfreich kann es hier sein, die gewohnte Matratze von zu Hause mitzubringen.
Bei Schlafstörungen oder Liegeschmerz wird im häuslichen Umfeld ganz selbstverständlich die Qualität der Matratze hinterfragt und eine bedürfnisgerechte Lösung gesucht. Im stationären Pflegeumfeld ist beim Auftreten von Schlafstörungen oder Liegeschmerzen in gleicher Weise auch die Qualität der Matratze zu hinterfragen.
Wichtig: Auch in einer Pflegeeinrichtung verschleißt eine Matratze. Im Bedarfsfall ist ein Austausch derselben vorzunehmen.

Nicht jeder Bewohner einer Pflegeeinrichtung hat ein Dekubitusrisiko.
Darum ist der Sinn einer pauschalen Versorgung mit einer weichen Matratze zum Zweck der Dekubitusprophylaxe zu hinterfragen. Zu weiche Matratzen behindern die selbständigen Transfers, verhindern eigenaktive Bewegungen und damit die Dekubitusprophylaxe von Seiten des Bewohners. Des Weiteren kann sich langes Liegen auf sehr weichen Matratzen störend auf das Körpergefühl auswirken.
Eine Wechseldruckmatratze mag bei einem Dekubitusrisiko vielleicht eine einfache Wahl sein, ist aber nicht immer die optimale Lösung. Die Pumpgeräusche und die Bewegungen der Luftkissen stören die Schlafqualität und das Wohlfühlen im Bett. Auch hier besteht das Problem, dass eigenaktive Bewegungen und selbständige Transfers gestört und verhindert werden. Die monotonen Bewegungen der Luftkissen können zu dem zu Störungen des Körperbildes und der körperbezogenen Wahrnehmung führen.
MiS Microstimulations-Systeme bieten dem Körper des Patienten eine einheitliche Auflagefläche zur gleichmäßigen Druckverteilung. Sie fördern und erhalten die Eigenbewegung und Wahrnehmung des Patienten durch die Rückkopplung des Systems.
Die Fähigkeit, selbständige Positionswechsel und Lagekorrekturen durchzuführen, unterstützt die regelmäßige Druckentlastung und damit die Dekubitusprophlaxe. Dies muss bei der Entscheidung für ein Hilfsmittel bedacht werden.
Ist die Wahl eines Hilfsmittels zur Dekubitusprophylaxe notwendig, so sollten folgende Kriterien Beachtung finden:

  • Grunderkrankung des Patienten
  • Pflege- und Therapieziele
  • Maß der Eigenbeweglichkeit des Patienten
  • Bedienbarkeit (anwenderfreundlich)
  • Akzeptanz durch den Patienten (pers. Bedürfnisse)
  • Abwägung des zu erwartenden Nutzens
  • Soziales und pflegerisches Umfeld ( wer versorgt den Patienten)

Bequemer Umgang mit dem Pflegebett

An das Pflegebett als Ort, in dem der kranke und geschwächte Mensch einen wesentlichen Teil seines Alltags verbringt, sind einige Ansprüche zu stellen.
Seine Handhabung sollte auch und besonders durch den Bewohner einfach möglich sein.
Elektrische Erhöhung und Absenkung von Kopf- und Fußende zur Einnahme bequemer Positionen sowie Absenkung der Liegefläche auf ein Niveau, welches ein leichtes Aufstehen ermöglicht.
Es ist bei einem pflegebedürftigen Menschen nicht zwangsläufig von einem bettlägerigen Menschen auszugehen. Vielmehr ist der Fokus auf den Erhalt seiner Selbständigkeit und Beweglichkeit zu richten. Wird im Rahmen der Dekubitusprophylaxe ein Therapiesystem eingesetzt, so ist bei der Wahl des Hilfsmittels sicherzustellen, dass ein selbständiges Verlassen des Bettes weiterhin möglich bleibt. Dekubitusprophylaxe und -therapiesysteme wie Weichlagerungsmatratzen oder Wechseldrucksysteme erhöhen durch ihre Dicke nicht nur das Bett zusätzlich, sondern erschweren häufig die eigenständige Bewegung und selbständige Mobilisierung.
Teilbare Bettgitter erleichtern das Aufrichten und Aussteigen aus dem Bett, weil sich der Betreffende Bewohner zunächst daran festhalten kann, um sich im Sitzen zu stabilisieren und anschließend - darauf abgestützt - aufzustehen.

Behinderungen durch das Pflegebett

Problematisch ist, dass es bei reduzierter Eigenbewegung jederzeit zur Notwendigkeit einer Antidekubitusmatratze kommen kann. Die unterschiedlichen Maße, die diese Hilfsmittel aufweisen wurden bei der Konstruktion des Bettes vielfach nicht bedacht. Der Nutzer eines Pflegebettes ist im Allgemeinen pflegebedürftig oder es besteht die Aussicht, dass er es wird. So kann es auch sein, dass sogar der tagsüber mobile Mensch in der Nacht, durch reduzierte Eigenbewegungen, ein Dekubitusrisiko aufweist und ein entsprechendes Hilfsmittel benötigt.
Der Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe in der Pflege fordert individuell abgestimmte prophylaktische Maßnahmen, weil es das „beste“ Hilfsmittel nicht gibt. Dies bedeutet, dass es keine einheitliche Versorgung mit einem Standard-Hilfsmittel mit Standard-Maßen gibt.
Ist die Wahl eines Hilfsmittels zur Dekubitusprophylaxe notwendig, so sollten folgende Kriterien Beachtung finden:

  • Grunderkrankung des Patienten
  • Pflege- und Therapieziele
  • Maß der Eigenbeweglichkeit des Patienten
  • Bedienbarkeit (anwenderfreundlich)
  • Akzeptanz durch den Patienten (pers. Bedürfnisse)
  • Abwägung des zu erwartenden Nutzens
  • Soziales und pflegerisches Umfeld ( wer versorgt den Patienten)


Bettenhöhe

Eine Antidekubitusmatratze kann die Sitzhöhe auf den Betten so erhöhen, dass der Bewohner nicht mehr mit den Füßen auf den Boden kommt. Ein sicheres selbständiges Verlassen des Bettes wird erschwert bis unmöglich.
Höhenverstellbare Betten sind häufig nicht tief genug abzusenken, um dieses Defizit auszugleichen. Niederflurbetten, deren Liegefläche teilweise bis zu 22 cm abgesenkt werden kann, lassen dieses Problem nicht aufkommen. Sie gehören jedoch noch nicht zur Regelversorgung in den Pflegeeinrichtungen.

Bettgitter

Die Oberkante der Bettgitter muss mindestens 22 cm über Matratzenniveau liegen. Die werkseitig angebrachten Bettgitter variieren herstellerabhängig in ihrer Höhe zwischen 34 und 46 cm (Distanz zwischen Lattenrost und Oberkante Bettgitter). Diese Höhe reicht häufig beim Einsatz eines Hilfsmittels gegen Dekubitus nicht aus. Die DIN von 22 cm wird dann nicht eingehalten.
Nachteil: Es muss eine Bettgittererhöhung aufgesteckt werden, die nicht optimal zu versenken ist. Pflegerische Handlungen oder Transfers auf der Bettkante können oft nicht mühelos stattfinden.
Wird werkseitig direkt die höchste Variante von 46 cm bestellt, so besteht auch hier die Gefahr, dass das Bettgitter nicht ausreichend abzusenken ist. Insbesondere dann, wenn eine normale Matratze mit durchschnittlicher Höhe eingesetzt wird.
Problematisch ist, dass Bettgitter, die sich bereits am Bett befinden schneller zum Einsatz kommen als Bettgitter, die erst noch geholt und am Bett befestigt werden müssen. Der Einsatz von Bettgittern ohne entsprechende Indikation ist dann sehr wahrscheinlich.
Wichtig: Der Einsatz von Bettgittern ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die nicht einfach der Zustimmung des Betreuers bedarf, sondern einer Genehmigung von Seiten des Vormundschaftsgerichtes (BGB § 1906).
Anders verhält es sich, wenn der mündige und einsichtfähige Bewohner in die Bettbegrenzung einwillig oder sie einfordert.

Bei unruhigen Bewohnern, die in der Gefahr sind, sich aus dem Bett zu stürzen, ist ein stark abzusenkendes Bett eine Möglichkeit, Verletzungen zu verhindern.

Fazit

Ein Pflegebett soll durch sein Aussehen das Zimmer nicht zum Schlaf- bzw. Krankenzimmer werden lassen.
Die pflegerische Arbeit und die Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen dürfen nicht behindert, sondern müssen unterstützt werden. Das Pflegebett darf keine „Falle“ sein, aus der der Bewohner/Pflegebedürftige nicht herauskommt und die ihn früher oder später zu Bettlägerigkeit verdammt (siehe Abt-Zegelin, 2005).
Wenn ein Pflegebett dringend benötigt wird, dann muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Pflegebedürftigen nicht an sich zu „fesseln“.

  • Höhenverstellbarkeit, auch auf ein sehr niedriges Niveau, um ein selbständiges Aufstehen zu erleichtern
  • Einfache Verstellbarkeit der Kopf- und Fußenden des Bettes durch den Liegenden
  • Teilbare Bettgitter oder eine Mittelsäule für ein leichtes Aussteigen; der Betreffende hält sich zunächst daran fest, um sich in der Sitzposition zu stabilisieren und stützt sich anschließend darauf ab, um aufzustehen.
  • Herstellerseitig eingebaute Bettgitter sollten die nutzbare Liegefläche nicht verkleinern.
  • Der Einsatz von Antidekubitusmatratzen muss einkalkuliert sein und die Höhe der Bettgitter angepasst.
  • Das Bettgitter muss (auch mit werkseitig angebrachter Erhöhung) so zu versenken sein, dass (Eigen-)Transfers und pflegerische Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Der Bewohner oder die Pflegekraft darf hierbei nicht zu Schaden kommen oder sich verletzten.
  • Bei einem Dekubitusrisiko ist das notwendige Hilfsmittel individuell, den Bedürfnissen des Bewohners entsprechend, zu wählen.

Bremervörde, März 2010