Die Versorgung von Pflegebedürftigen soll immer unter dem Aspekt der individuellen Bedürfnisse betrachtet werden. Deshalb werden bei der Pflegeplanung die einzelnen Pflegeprobleme und die Ressourcen des Pflegebedürftigen erfasst. Der Erhalt der vorhandenen Ressourcen sowie deren Förderung wird in die Planung mit einbezogen. Hier zeigt sich, dass sich Pflege nicht mehr nur als Verwalterin der Defizite betrachtet, deren Ausgleich ihr obliegt. Pflege sieht sich vielmehr in der Funktion des Förderns und Unterstützens. Dies geschieht unter dem Aspekt, jede Form der Selbständigkeit weitestgehend zu erhalten und zu fördern und dem Pflegebedürftigen auf diese Weise, so lange wie möglich, ein Mindestmass an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Diese Denkweise verliert sich schnell, wenn es um die Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus geht.Obwohl auch hier die Forderung nach einer individuellen Versorgung gilt, wird häufig eine einheitliche Versorgung praktiziert. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurden Standards zur Dekubitus-Prophylaxe und –Therapie eingeführt. Sie helfen das Problem „Dekubitus“ zu erfassen und zu kontrollieren. Um den Pflegenden die Wahl des Hilfsmittels zu erleichtern, ist hier jedoch häufig der Einsatz eines bestimmten Hilfsmittels in Abhängigkeit vom Dekubitusgrad und der Risikobewertung, nach Risikoerhebungsskala, vorgesehen. Dies hat zur oft Konsequenz, dass nur eine Produktart zur Prophylaxe eingesetzt wird und eine zur Therapie. Auch die Krankenkassen treffen die Hilfsmittelauswahl leider häufig auf dieser Basis. Sie verweisen gerne auf den §12 SGB V, in dem der Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen, festgelegt ist. Wird der Begriff „zweckmäßig“ ausschließlich auf die Dekubitusprävention und -Therapie durch Druckentlastung bezogen, ergibt sich eine Versorgung, bei der die individuellen Bedürfnisse außen vor bleiben. Eine Versorgung, bei der die Funktionseigenschaften des Hilfsmittels auf die Bedürfnisse und Einschränkungen des Betroffenen abgestimmt sind, ist bei dieser Vorgehensweise unmöglich und eher zufällig. Individuelle Versorgung ist demnach nicht möglich. Die vielfältigen Gründe, die zu einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit und damit zur Entstehung eines Dekubitus führen, lassen keine einheitliche Empfehlung für die Wahl einer bestimmten Produktart zu. Es gibt nicht das „eine“ das „beste“ Hilfsmittel, das für die Versorgung jedes Menschen mit einem Dekubitus oder einem Dekubitusrisiko eingesetzt werden kann. Es ist nicht ausreichend, die druckentlastende Eigenschaft eines Hilfsmittels als Auswahlkriterium heranzuziehen. Vielmehr werden die vorhandenen Fähigkeiten zur Eigenbewegung des Betroffenen ebenso einbezogen, wie die prioritären Pflege- und Therapieziele, die, unter Beachtung seiner körperlichen Fähigkeiten und seiner Grunderkrankungen, formuliert wurden. Passt ein Hilfsmittel in das pflegerische Umfeld des Betroffenen und ist es leicht zu handhaben? Kommt der Betroffene mit dem Hilfsmittel zurecht, kann er darauf schlafen? Diese Fragen sind ebenso wichtig für die richtige Wahl, wie Größe und Gewicht des zu Versorgenden und der zu erwartende Nutzen des gewählten Hilfsmittels. Haben alle Auswahlkriterien Beachtung gefunden, kann von einer individuellen, bedarfsorientierten und zweckmäßigen Versorgung ausgegangen werden. Dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist dann ebenfalls entsprochen, denn Folgekosten wegen Fehlversorgung fallen nicht an. |