Notenvergabe für Pflegeheime

Am ersten Juli 2008 trat das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft.
Gemäß der Pflege-Transparenzvereinbarung, nach §115 Abs. 1a, sollen ab dem ersten Januar 2009 die Berichte der Qualitätsprüfungen der Pflegeheime für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar veröffentlicht werden.
Angehörige und Pflegebedürftige sollen sich somit künftig, mit Hilfe von Schulnoten, über die Qualität von Pflegeheimen informieren können.

Beurteilt werden 82 Kriterien
Es gibt 82 Kriterien in 5 Qualitätsbereichen:

  • 55 Kriterien befassen sich dabei mit pflegerischen Aspekten.
  • 9 Kriterien entfallen auf den Qualitätsbereich „Wohnen, Pflege, Hauswirtschaft und Hygiene
  • 18 Kriterien werden durch Bewohnerbefragung beurteilt.

Darstellung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden auf zwei Ebenen dargestellt, so dass interessierte Angehörige oder Pflegebedürftige

  • auf der ersten Ebene die Bewertung der Qualitätsbereiche „Pflege und medizinische Versorgung“, „Umgang mit Demenzkranken“, „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“, „Wohnen, Pflege, Hauswirtschaft und Hygiene“ und die Befragung der Bewohner
  • auf der zweiten Ebene die Bewertung für die Einzelkriterien einsehen können.

So ist es z.B. möglich die Bewertung des Qualitätsbereiches 2 „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ und dann auf der zweiten Ebene die Bewertung das Kriteriums „Werden dem Bewohner geeignete Angebote gemacht, z.B. zur Bewegung, Kommunikation oder zur Wahrnehmung?“ einzusehen.
Ist für den Prüfer laut Dokumentation eine Erfüllung dieses Kriteriums zu ersehen, wird dieses Kriterium mit ja, somit positiv, beantwortet.

Notenvergabe und Veröffentlichung

Für jeden Qualitätsbereich wird, auf Grundlage der Bewertungsergebnisse der Einzelkriterien die Note ermittelt. Hieraus errechnet sich dann die Gesamtnote. Die Ergebnisse der Bewohnerbefragung werden separat dargestellt.
Die Veröffentlichung der Qualitätsberichte, sowie der Gesamtnote, wird über die Landesverbände der Pflegekassen und durch Aushang in den Pflegeheimen erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit wird auf dem Zeugnis auch das durchschnittliche Ergebnis aller Heime des jeweiligen Bundeslandes angegeben.

Erste Veröffentlichungen sind im Spätsommer zu erwarten. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen mindestens 20 Prozent der Einrichtung überprüft worden sein, bevor die ersten Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden können. 50 bis 60 Prozent der Einrichtungen sollen bis Ende 2009 überprüft sein, bis Ende 2010 alle Einrichtungen. Anschließen erfolgen jährliche Kontrollen.