Hilfsmittelverzeichnis am Beispiel der PG11

Der Umgang mit dem Hilfsmittelverzeichnis und der ärztlichen Verordnung von Hilfsmitteln ist heute für Pflegende im ambulanten Dienst und in Pflegeeinrichtungen alltäglich. Trotzdem stellen wir anhand der bei uns eingehenden Anfragen fest, dass Unsicherheiten und Wissenslücken vorhanden sind.

Wer erstellt das Hilfsmittelverzeichnis und auf welcher Grundlage?

Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein Verzeichnis aller von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel. Es wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erstellt und regelmäßig fortgeschrieben (vergl.§ 139 SGB V).

Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden zum 01.07.2008 als Spitzenverband Bund der Krankenkassen" mit dem Ziel des Bürokratieabbaus zusammengeführt.
Der Sitz ist dann in Berlin.

Zur Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen, funktionsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wurden durch die Spitzenverbände der Krankenkassen bestimmte Qualitätskriterien entwickelt. Die Erfüllung dieser Qualitätskriterien ist Voraussetzung für die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis (vergl. §139 SGB V).

Die Spitzenorganisationen der betroffenen Leistungserbringer, der Hilfsmittelhersteller und die Interessenverbänden der PatientenInnen haben vor der Erstellung und Fortführung des Hilfsmittelverzeichnisses die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung einzubeziehen (vergl. §140f SGB V).

Das Hilfsmittelverzeichnis ist in Produktgruppen unterteilt, die mit fortlaufenden Nummern versehen sind. z.B. „Hilfsmittel bei Tracheostoma" Produktgruppe 12 (PG 12) und „Inkontinenzhilfen" PG 15.
„Hilfsmittel gegen Dekubitus" sind in der PG 11 zusammengefasst.

Neuordnung der PG 11

Das Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 11 (PG11) wurde 2005 grundlegend aktualisiert und neu geordnet. Aktuellen Erkenntnissen der Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus entsprechend wurden einige Produktarten nicht mehr berücksichtigt und die Produkte wurden komplett neu eingeteilt.
Die neue Produktübersicht ist seit dem 01.08.2006 in Kraft.
Zu bemerken ist, dass die Produkte nicht mehr nach Prophylaxe und Therapie getrennt aufgelistet, sondern nach dem Wirkprinzip  unterteilt sind. Dies entspricht der überarbeiteten Definition der PG11, in der darauf hingewiesen wird, dass Hilfsmittel gegen Dekubitus der Vorbeugung und der Unterstützung der Behandlung von Dekubitus dienen.

Es erfolgt somit bei der Verordnung keine Unterteilung der Produkte nach Anwendungskriterien, wie Prophylaxe oder dem  Dekubitus Stadium.  Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass das richtige Hilfsmittel anhand der Fähigkeitsstörungen des Liegenden und der Funktionseigenschaften des Produktes ermittelt werden muss.

Wie das Hilfsmittelverzeichnis strukturiert?

Zum systematischen Einsatz des Hilfsmittelverzeichnisses, sind die Einzelprodukte mit Positionsnummern versehen. Zur Erklärung ein Beispiel aus der Produktgruppe „Hilfsmittel gegen Dekubitus":

11.29.11.0 000 - 0 999

  • Produktgruppe: 11. Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • Anwendungsort: 29. Ganzkörper
  • Untergruppe: 11. Dynamische Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen
  • Produktart: 2000 - 2999 Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen

Was sind die Untergruppen?

„Untergruppe" lautet der Oberbegriff für alle Produktarten gleichen Materials und Wirkprinzips. z.B.

Matratzen aus Weichlagerungsmaterialien:

  • Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche
  • Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche
  • etc.

Luftgefüllte Matratzen zur kontinuierlichen Weichlagerung:

  • Luftgefüllte Matratzen, nicht motorisiert
  • Luftgefüllte Matratzen, motorisiert, manuell geregelt
  • etc.

Dynamische Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen:

  • Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen
  • Aktive Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen
  • etc.

Was beschreibt der Begriff „Produktart"?

Unter dem Begriff „Produktart" sind alle Einzelprodukte zu finden, die in Ihrer Funktion und Beschaffenheit gleichartig und gleichwertig sind. Beispiel:

  • Komplettsysteme zur Stimulation von Mikrobewegungen oder
  • Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche. Oder
  • Luftgefüllte Wechseldruck-Auflagen mit Luftstrom, manuell geregelt

Im Hilfsmittelverzeichnis sind die Zweckbestimmung, Art, Materialien, Wirkungsweise und Indikationen der Produktart beschrieben.

Wer hat das Recht Hilfsmittel zu verordnen?

Die Ärzte, die an der kassen- oder vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen- also die Kassenärzte.

  • Was Muss auf dem Rezept stehen?
  • Datum der Verordnung
  • Die Bezeichnung des Hilfsmittels mit Nennung der Produktart oder die entsprechende 7stellige Positionsnummer
  • Hinweise, wie z.B. Zweckbestimmung oder Abmessungen
  • Die Anzahl der Hilfsmittel
  • Diagnose mit Nennung der relevanten Symptomatiken
    (z.B. Apoplektischer Insult mit Hemiparese rechts, denn ein Apoplektischer Insult kann auch ohne Residuum bleiben. Wichtig ist: Änderungen und Ergänzungen der Verordnung bedürfen der erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe)

Links Informationen:

Definition der PG11:
https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/DefinitionPG11_551.pdf